Die Auslandsversicherung

Die Auslands- bzw. Reiseversicherungen

Die AuslandsversicherungWer in den Urlaub fährt oder sich häufig im Ausland befindet, sollte sich mit verschiedenen Versicherungen gegen die unterschiedlichsten Gefahren absichern. Zu den wichtigsten Auslands- bzw. Reiseversicherungen gehört die:

  • Reiserücktrittskostenversicherung – sie tritt ein, wenn Sie aufgrund eines wichtigen Grundes die bereits gebuchte Reise gar nicht antreten können. Im Fall einer Stornierung müssen Sie die Stornierungskosten des Reiseveranstalters tragen. Je kurzfristiger die Reise storniert wird, desto höher ist diese Gebühr. Sie kann bis zu 80 Prozent des Reisepreises ausmachen. Mit einer Reiserücktrittskostenversicherung werden diese Kosten von der Versicherungsgesellschaft getragen. Entscheidend ist hierbei der wichtige Grund, unter dem die Versicherung einen schweren Unfall des Versicherungsnehmers oder dessen nahen Angehörigen versteht. Auch wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder verstirbt tritt diese Versicherung ein, ebenso wenn ein Schaden durch Einbruch, Feuer oder ein Elementarereignis an Ihrer Wohnung, Ihrem Haus entstanden ist. Die Reiserücktrittskostenversicherung ist sehr günstig, bietet aber einen umfangreichen Schutz. Ein Vergleich der Konditionen ist auch bei den geringen Kosten immer zu empfehlen. Eine solche Reiserücktrittsversicherung wird für jede Reise einzeln abgeschlossen, und die Prämie richtet sich nach den Reisekosten. Bei manchen Pauschalreisen ist sie auch beinhaltet, und eine eigene abgeschlossene Versicherung wäre überflüssig.
  • Reisegepäckversicherung – wird Ihr Koffer gestohlen, haftet zwar der Reiseveranstalter, aber das nur bis zu einem bestimmten Betrag. Deckt dieser nicht den Verlust, dann springt die Reisegepäckversicherung ein. Sie schützt Sie weltweit vor den finanziellen Folgen von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des mitgeführten Reisegepäcks. Dabei ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, immer der Zeitwert der Gegenstände versichert. Das bedeutet: Sie bekommen den Betrag von der Versicherung erstattet, den Sie aufwenden müssten, um am Wohnort die Dinge neu zu beschaffen, wobei bestimmte Beträge für Alter und Zustand der Dinge abgezogen werden.
  • Auslandsreise-Krankenversicherung – auf diese Versicherung kann niemand verzichten, der sich im Ausland aufhält. Durch die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland sind Sie nur im europäischen Ausland versichert bzw. nur dann, wenn das Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat. Selbst wenn dieser Fall vorliegt, sind die Kosten nur in der in Deutschland üblichen Höhe abgedeckt. Alles was darüber hinausgeht, müssen Sie aus der eigenen Tasche bezahlen. Liegt so ein Abkommen in Ihrem Urlaubsland nicht mit Deutschland vor, dann müssen Sie sämtliche Arztkosten selbst tragen. Da kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen, die durch eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgefangen werden können.
  •  Weniger sinnvoll, aber möglich ist eine Ad-hoc-Soforthilfeversicherung, die einspringt, wenn Sie durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall am Urlaubsort Hilfe brauchen, die sich aufgrund von Sprachschwierigkeiten und kulturellen Unterschieden ergeben.

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