Für Arbeitslose wichtig

Arbeitslos und dennoch gut versichert

Für Arbeitslose wichtigEmpfänger von Arbeitslosengeld II sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Dabei werden die Beiträge vom Leistungsträger übernommen. Auch gesetzlich unfallversichert sind Arbeitslose, aber nur auf dem Weg zum und vom Leistungsträger, also Agentur für Arbeit bzw. Landkreis. Sie sind auch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wobei auch hier die Beiträge vom Träger der Hartz-IV-Leistungen übernommen werden.

Sind keine privaten Versicherungen abgeschlossen, dann ist dies der einzige Versicherungsschutz, den Sie genießen. Auch wenn das Ihnen zur Verfügung stehende Geld als Arbeitslosengeld II-Empfänger wenig ist, sollten Sie auf folgende Versicherungen nicht verzichten:

In unserem großen Versicherungsvergleich finden Sie natürlich die für Sie beste und Preis-/Leistungsstärkste Versicherung.

Die Privathaftpflichtversicherung

Als Arbeitslosengeld II-Empfänger sind Sie genau in der Haftung für Schäden die Sie anderen zufügen, wie jeder andere Mensch auch. Es kann Sie aber umso schlimmer treffen, denn es wird alles an Vermögen herangezogen, z.B. Ihr Eigenheim, um den Schaden zu bezahlen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor einem solchen Fall und übernimmt die Kosten für alle Sach- oder Personenschäden, die Sie verursacht haben.

Die Unfallversicherung

Statistiken zufolge passieren die meisten Unfälle in der Freizeit. Sie als Arbeitslosengeld II-Empfänger befinden sich nahezu die ganze Zeit in Ihrer Freizeit. Stößt Ihnen hier etwas zu und kein anderer kann haftbar gemacht werden, dann bleiben Sie auf den Kosten der Folgen sitzen. Zwar würden Einkommen aus einer privaten Unfallversicherung auf Ihre Hartz-IV-Bezüge angerechnet, dennoch kann diese Versicherung sehr sinnvoll sein. Lassen Sie sich von einem Fachmann diesbezüglich sehr genau informieren.

Die Hausratversicherung

Durch die Hausratversicherung sind alle Gegenstände versichert, die zum Inventar gezählt werden. Bezahlt werden die Kosten aber nur, wenn ein Schaden durch Feuer, Wasser, Sturm oder Blitzschlag oder Vandalismus entstanden ist. Oftmals werden bei Hausratversicherungen Versicherungssummen pro Quadratmeter vereinbart, um so einer Unterversicherung aus dem Wege zu gehen. In einem solchen Fall können Sie Kosten minimieren, indem der tatsächliche Hausrat in seinem Wert geschätzt wird. Lassen Sie sich auch in diesem Zusammenhang umfassend von einem versierten Fachmann beraten.

Sind die Beiträge für Ihre bereits bestehenden Versicherungen zu hoch und können von Ihnen im Fall der Arbeitslosigkeit nicht mehr aufgebracht werden, dann setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung, bevor die Mahnungen ins Haus flattern. Fragen Sie nach Beitragsbefreiungen oder Möglichkeiten die Beiträge zu senken, zeitgleich mit den Leistungen.

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