Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung

Was heißt Haftpflicht überhaupt?

Leichtsinn, Missgeschick – wie auch immer: wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen, müssen Sie für diesen Schaden geradestehen und Ersatz leisten. Dies ist in Deutschland sogar gesetzlich geregelt. Nicht immer bewegen sich Schäden im Bereich von Lappalien, wie z.B. das kaputte Fenster des Nachbarn, durch den Fußball Ihres Sohnes. Schäden können so hoch sein, dass Ihre gesamte Existenz auf dem Spiel steht. Ist ein Sachschaden entstanden, dann müssen Sie für die Wiederherstellung aufkommen. Kommen Personen zu Schaden, dann kommen Behandlungskosten und Verdienstausfälle auf Sie zu, ganz zu schwiegen von Schmerzensgeld oder einer lebenslangen Rente.

Dabei haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen, also mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt und sogar mit Ihrem Haus und eventuellen Erbschaften. Im schlimmsten Fall müssen Sie ein Leben lang für den entstanden Schaden geradestehen. Bei dieser Versicherung gibt es immer wieder Verwirrung wegen des Namens: Haftpflicht hat nichts damit zu tun, dass es eine Pflichtversicherung wäre. Wenn man jemanden haftpflichtig macht, heißt das, ihn für einen angerichteten Schaden haftbar zu machen. Der Verursacher ist dem Geschädigten gegenüber haftpflichtig. Ob man sich dagegen versichert, ist eine freiwillige Entscheidung.

Schutz durch die private Haftpflichtversicherung

Gegen die finanziellen Folgen dieser Schäden schützt Sie und Ihre Familie die private Haftpflichtversicherung. Sie

  • prüft ob überhaupt ein Schadensersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht werden kann,
  • zahlt den Schadensersatz,
  • wehrt unbegründete Schadensersatzforderungen ab.

Damit bietet Ihnen die private Haftpflichtversicherung eine indirekte Rechtsschutzversicherung. Sollte es nämlich bei der Abwehr von unbegründeten Schadensersatzforderungen zu einem Rechtsstreit kommen, dann führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt auch dessen Kosten.

Geschützt sind Sie durch die private Haftpflichtversicherung als Fußgänger, Radfahrer und als Skater. Schäden in dieser Personeneigenschaft werden meist unterschätzt, doch Sie können durch eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr schnell einen Schaden in schwindelerregender Höhe verursachen. Stellen Sie sich nur mal vor, Sie laufen ein Kind um, das sich dadurch so schwer verletzt, dass es nie in seinem Leben selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Sie müssen in diesem Fall nicht nur für Behandlungskosten aufkommen, sondern dem Kind lebenslang eine Rente bezahlen. Nicht auszudenken, wie hoch der Schaden für Sie ist.

Einen Schutz bietet die private Haftpflichtversicherung auch für Sie als aufsichtspflichtige Eltern von minderjährigen Kindern. Brennt beispielsweise ein Wohnhaus nieder, weil Ihr Sohn mit Feuer gespielt hat, dann müssen Sie für den Schaden geradestehen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt dann den gesamten Schaden.

Daneben gibt es viele weitere kleine oder größere Missgeschicke: die kaputte Fensterscheibe durch den Fußball, der Urlaub im Ferienhaus, bei dem die Sonnenliegen kaputt gehen, Ihre Tochter als Austauschschülerin im Ausland, wo ihr die Küche der Gastfamilie in Flammen aufgeht, oder Sie in Person eines Mieters oder Eigentümer eines Hauses, auf dessen Grundstück im Winter ein Fußgänger zu Fall kommt. Hier gibt es allerdings eine Einschränkung. Die private Haftpflichtversicherung kommt nur dann für Schäden auf, die durch die Räum- und Streupflicht entstanden sind, wenn Sie der Eigentümer eines von Ihnen zu Wohnzwecken genutzten Hauses sind. Für ein vermietetes Haus brauchen Sie eine extra Grundbesitzer-Haftpflicht! (auch die ist eine freiwillige Versicherung, ist aber unbedingt zu empfehlen)

Versicherter Personenkreis – wer ist versichert?

In erster Linie wird durch die private Haftpflichtversicherung der in der Police genannte Versicherungsnehmer versichert. Es gibt aber auch Familien-Haftpflichtversicherungen, sodass Sie mit einer Versicherungspolice Ihre gesamte Familie gegen Haftpflichtschäden absichern können. Das gilt auch für Partnerschaften, wenn Sie also nicht verheiratet sind, aber mit einem Partner in einem Haushalt leben. Durch sog. Deckungserweiterungen können Sie auch Haushaltshilfen oder Babysitter in den Versicherungsschutz mit aufnehmen lassen. Ihre Kinder sind bis zu deren Volljährigkeit ebenfalls in den Versicherungsumfang mit aufgenommen. Diesbezüglich gibt es aber eine Ausnahme: Kinder, die sich in der Schulausbildung sowie Berufsausbildung bzw. im Studium befinden sind ebenfalls mitversichert, auch wenn sie bereits volljährig sind.

Worauf ist bei der privaten Haftpflichtversicherung zu achten?

  • Deckungssummen – sie sind bei einer privaten Haftpflichtversicherung besonders wichtig. Sie sollten mindestens zwei Millionen Euro für Personenschäden und eine Million für Sachschäden betragen.
  • Achtung: Ausschluss von Schäden – grundsätzlich übernimmt die private Haftpflichtversicherung keine Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgeschlossen sind auch Schäden durch Verletzung von Vertragsverpflichtungen sowie Geldstrafen und Bußgelder. Auch Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Luft- oder Wasserfahrzeugen sind nicht mitversichert. Der Vorsatz ist immer ausgeschlossen, aber es gibt Policen, bei denen auch die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Darauf sollte man achten. Beispiel: Nicht mit Vorsatz, aber grob fahrlässig handelt man, wenn man im Winter in den Urlaub fährt, ohne jemanden zu bestimmen, der vorm Haus räumt und streut.

Sie sehen, ein Schaden kommt schneller als man denkt, und die Rechnung dafür tragen Sie. Durch die private Haftpflichtversicherung können Sie für vergleichsweise wenig Geld einen hohen Schaden abwenden. Machen Sie gleich jetzt den Versicherungsvergleich und schauen Sie, wie hoch die Aufwendungen für Ihren persönlichen Rundum-Schutz sind. Sie werden überrascht sein. 

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