Betriebsrente / Riesterrente

Betriebsrente / RiesterrenteBetriebsrente und Riesterrente

Wer die Möglichkeit hat, sollte eine Betriebsrente abschließen. Diese hat mehrere Vorteile. Der Arbeitgeber zieht den Beitrag zwar vom Lohn ab, aber vom Brutto. Somit hat dieses Modell steuerliche Vorteile. Außerdem bekommt die Firma als “Großkunde“ bessere Konditionen vom Finanzdienstleister, sodass die Rente besser ausfällt, als würde man hier privat abschließen.

Eine zusätzliche interessante Option stellt die so genannte Riesterrente dar. Berechtigt ist jeder Arbeitnehmer dazu, einen solchen Vertrag abzuschließen. Seit 2002 gibt es diese Rentenvorsorge. Der Sparer muss mindestens seinen Sockelbetrag einzahlen. Der liegt gerade mal bei fünf Euro im Monat. Manche Berater haben es sich auf die Fahnen geschrieben, von einem Mindestbeitrag zu sprechen. Vorsicht! Lassen Sie sich hier nicht verunsichern. Dieser Mindestbeitrag in Höhe von vier Prozent des Einkommens ist das, was man zahlen muss, um die höchstmögliche Förderung zu bekommen. Aber das ist kein Muss! Sie müssen lediglich die 60 Euro im Jahr bezahlen. Außerdem gibt es drei verschiedene Riester-Varianten, die für unterschiedliche Altersklassen gedacht sind. Das Riester-Fondssparen ist für alle unter 40 gedacht, denn um dabei ordentlich zu verdienen, muss die Zeit der Einzahlung relativ lang sein. Die Renditechancen sind unvergleichbar höher als bei allen anderen Geldanlagen und dazu risikolos. Alle Riester-Verträge haben eine Geld-plus-Zulagen-zurück-Garantie zum Rentenbeginn. Daran ist nicht zu rütteln.

Der Nachteil ist, dass erst bei Rentenbeginn die Rente aus dem Fondsvermögen berechnet wird. So hängt also die erwirtschaftete Rente zu einem erheblichen Teil von der Börse ab und von der finanziellen Weltsituation. Die Funktionsweise ist folgende: Der Sparbetrag – den der Kunde frei wählen kann – beinhaltet das Anlegen der Zulagen durch den Staat in den Anteilen eines Investmentfonds. Diese Fonds werden abhängig vom Alter des Kunden mehrfach während der Laufzeit umgeschichtet. So lässt sich eine rentable Rendite erwirtschaften. Diese sind aber seit der großen Wirtschaftskrise stark gesunken.

Zudem besteht für Leute um die Mitte 40 die Option der Riester Rentenversicherungen. Das ist die klassische Variante der Riester-Förderung. Sie ist für Anleger sinnvoll, denen Sicherheit sehr wichtig ist. Mit dieser Variante bekommen die Berater die höchste Provision, weshalb sie auch am häufigsten angeboten wird. Hier werden die Sparbeträge und die Zulagen in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Die Versicherung legt das Geld an und streut dieses Vermögen in Zinspapiere und Aktien sowie Immobilien. Auf den Sparanteil gibt es den sogenannten Garantiezins. Zwar ist dieser nicht hoch (aktuell 1,75%), aber verlässlich. Er gilt für die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit. So ist schon am Anfang des Vertrages klar, wie viel am Ende herauskommt. Dazu kommt eine Überschussbeteiligung. Die Transparenz bei diesen Verträgen wird allerdings bemängelt.

Des Weiteren gibt es ein Riester-Angebot als Banksparplan. Für die etwas Älteren gibt es das Riester-Banksparen, das vor allem dadurch punktet, dass es keine oder nur sehr geringe Gebühren gibt und viele Anbieter außerdem einen Treue-Bonus gewähren. Die Sparzeit bis zur Rente kann hier kurz sein und hat dennoch den gewünschten Erfolg.

Zum Thema Riester-Rente gab es nun ein Problem zu melden, denn die zuständige Stelle des Staates, die die Zulagen ausreicht, hat offenbar nachlässig gearbeitet. Jetzt stellt sich heraus, dass in den Jahren 2005 bis 2007 auf anderthalb Million Verträgen Zulagen gelandet sind, die zu Unrecht ausgezahlt wurden. Diese werden jetzt zurückgefordert. Viele fragen sich nun, ob sie betroffen sind, und ob eventuell die Jahresabrechnungen, die sie erhielten, falsche Sicherheit signalisierten. Da hilft nur abwarten. Vor allem geht es darum, dass Riester-Verträge ausgereicht wurden an Kunden, die dazu gar nicht berechtigt gewesen wären, wie beispielsweise Ärzte. Hier wurde offensichtlich die Grundvoraussetzung übersehen, nämlich, dass der Kunde in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das Problem ist, dass sich im Laufe der Jahre solche Verhältnisse auch ändern können, beispielsweise ein Angestellter selbstständig wird. Dann denkt nicht unbedingt jeder an seinen Riester-Vertrag. Aber es ist Bedingung, dass derartige Änderungen umgehend mitgeteilt werden.

Aber es gibt aktuell auch eine gute Neuigkeit zur Riester-Rente. Die Vermögen der Rente werden nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet. Auch Rücklagen aus betrieblichen Altersversorgungen gelten als “Schonvermögen“. Allerdings soll das nur dann der Fall sein, wenn wirklich klar ist, dass es um eine Vorsorge für das Alter geht, also das Geld auch vor dem Eintritt ins Rentenalter nicht angetastet werden darf. Des Weiteren gibt es für private Vorsorgen ebenfalls Freibeträge. Pro vollendetem Lebensjahr dürfen hier 750 Euro angelegt sein für sich und den Partner. Das können pro Person immerhin um die 50.000 Euro sein. Aber auch hier ist Voraussetzung, dass dem Vertrag zu entnehmen ist, dass er vor der Rente nicht angetastet werden kann. 

Das Jahr 2012 bringt für die Bürger wieder viele Neuerungen, auch im Bereich von Rente, Altersvorsorge und Geldanlage. Beispielsweise wird das Mindestrentenalter für Zusatzversicherungen wie Riester- und Rürup-Renten von 60 auf 62 angehoben. Wer heute abschließt, bekommt den Vertrag erst ab 62 ausgezahlt.

Bei Lebensversicherungen und den oben genannten Zusatzrenten sinkt außerdem der erwähnte Garantiezins. Ob dadurch am Ende weniger herauskommt, ist aber nicht zu sagen, da die Überschussbeteiligungen der Unternehmen nicht vorhersehbar sind.

Was zum Thema Riester-Rente auch viele nicht wissen: Stirbt der Kunde vor Ende der Zahlphase, können die bereits bezahlten Beiträge an einen anderen übertragen werden. Ehepartner bekommen hier die volle Summe, andere Erben dagegen nur die Eigenleistungen ohne Fördergelder des Staates. Lässt man in einem solchen Fall die Beiträge in einen eigenen Riester-Vertrag fließen, hat das große Vorteile, denn sonst werden Kapitalertrags- und Erbschaftssteuer fällig – und das nicht zu knapp.

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