Zusatzbeiträge GKV

Zusatzbeiträge Krankenkasse (GKV)

Zusatzbeiträge KrankenkasseDie Gesundheitsreform brachte den einheitlichen Beitrag für alle gesetzlichen Krankenkassen. Gleichzeitig brachte sie den Krankenkassen die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Inzwischen zahlen Millionen gesetzlich Krankenversicherte diesen Zusatzbetrag, der bei acht Euro monatlich liegt. Der Zusatzbeitrag wird von Ihnen ganz allein bezahlt, zusätzlich zu den Beiträgen, die ohnehin schon zu zahlen sind. Krankenkassen können den Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen.

Die Krankenkassen durften bis Ende 2010 acht Euro Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Kommt die Krankenkasse mit diesem zusätzlichen Geld immer noch nicht aus, durfte eine weitere Erhöhung des Zusatzbeitrags nicht mehr als ein Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens des Versicherten ausmachen. Seit Anfang 2011 ist die Regelung weggefallen, sodass der Zusatzbeitrag nach oben nicht begrenzt ist. Dies bedeutet für Sie, dass Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag frei festlegen kann. Um Geringverdiener nicht zu benachteiligen gibt es den durch Steuermittel finanzierten Sozialausgleich. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten, verringert sich der monatliche Beitragssatz entsprechend. 

Da kommt schnell der Gedanke auf, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, denn es gibt auch Kassen, die diesen Zusatzbeitrag nicht erheben.

Was tun bei einer Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags?

Wehren können Sie sich gegen die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags nicht. Allerdings haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, durch das auch die übliche 18-monatige Mindestbindung an eine gesetzliche Krankenkasse außer Kraft gesetzt wird. In der Praxis bedeutet dies: ganz gleich wie lange Sie schon Mitglied der Krankenkasse sind, wenn diese den Zusatzbeitrag erhöht, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. In dieser Zeit sind Sie auch nicht verpflichtet, den Zusatzbeitrag zu bezahlen. 

Die Krankenkasse muss Sie im Übrigen vier Wochen vor der Erhöhung über diese informieren. Des Weiteren ist die Kasse verpflichtet, bei einer Kündigung Ihrerseits innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung zuzuschicken, die Sie wiederum bei Ihrer neuen Krankenkasse vorlegen müssen.

Bis 2010 waren Versicherungsnehmer mit Wahltarif von diesem Sonderkündigungsrecht ausgenommen. Sie waren drei Jahre lang an die Krankenkasse gebunden. Anfang 2011 wurde diese Regelung auf Basis des GKV-Finanzierungsgesetzes gelockert, sodass nun das Sonderkündigungsrecht für nahezu alle Wahltarife gilt. Alle, die einen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, müssen sich dennoch an die Mindestbindungsfrist halten und können trotz einer Erhöhung des Zusatzbeitrags nicht die Krankenkasse wechseln.

Ist der Wechsel der Krankenkasse sinnvoll?

Experten raten davon ab eine Krankenkasse zu wechseln, nur weil ein Zusatzbeitrag erhoben wird. Der Versicherte sollte lieber schauen wie es mit den Leistungen für sein Geld aussieht. Entscheidend sollten nicht die Kosten sein, sondern die Leistungen und der Service. Dies gilt gerade auch mit Bezug auf die Wahltarife, die bei den gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedlich sind.

Zudem ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge um den Zusatzbeitrag erhöhen müssen. Die meisten Krankenkassen, die jetzt schon Zusatzbeiträge erheben, kommen immer noch nicht mit dem Geld aus. Ein Wechsel sollte also sehr gut überlegt sein. Ein Beratungsgespräch kann hier Licht ins Dunkel bringen. Dieses sollten Sie sowohl bei Ihrer momentanen Versicherung als auch bei einer anderen durchführen, die Sie eventuell interessiert. Zum Beispiel sollten Dinge geklärt werden wie das Verhalten bei einem Kurantrag oder ähnliches, was von Gesellschaft und Gesellschaft abweichen kann. Denn auch hier gilt wie bei jeder andern Versicherung auch: Leistungen vergleichen! Nicht nur den Beitrag! Nutzen Sie dazu einfach unseren kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich.

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