Aktien- Der Klassiker unter den Wertpapieren

Aktien als Anlageobjekt

Die Vermögensanlage in Aktien ist seit jeher ein absoluter Klassiker. Das Grundprinzip von Aktiengesellschaften sieht wie folgt aus: Eine AG teilt ihr Grundkapital in Aktien auf. Bei der Gründung AG wird festgelegt in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird und welchen Ausgabewert die jeweilige Aktie haben soll. Sie können, müssen aber nicht zwingend an der Börse gehandelt werden. Wenn diese Wertpapiere ausgegeben werden wird dies als Emission bezeichnet. Früher wurden ausschließlich Nennwertaktien gehandelt. Darunter versteht man solche, die den Anteil am Unternehmen in Zahlen darstellen. So kann ein Anleger beispielsweise 100 Aktien zu je 1000€ kaufen.

Im Jahr 1998 wurden Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zugelassen. Sie spiegeln den Anteil des Grundkapitals in Prozent wider. Die Stückaktie hat heute eine weitaus größerer Bedeutung als die Nennwertaktie. Die Inhaber der Aktien (Aktionäre) haften einerseits mit ihrem jeweiligen Anteil, wenn das Unternehmen beispielsweise zahlungsunfähig ist, andererseits werden die Aktionäre an den Gewinnen des Unternehmens in Form von Dividenden beteiligt. Der Börsenkurs eines Unternehmens lässt sich einfach errechnen. Er wird ermittelt, indem man die Anzahl der Aktien mit dem Börsenwert multipliziert.

Es ist zwischen Stamm- und Vorzugsaktien zu unterscheiden. Erstere räumen dem Aktionär ein Stimmrecht bei der ordentlichen Versammlung der AG in Höhe seines prozentualen Anteils ein. Inhaber werden in diesem Fall also zu Mitunternehmern und entscheiden über die Verwendung des unternehmerischen Kapitals. Aktionäre, die Vorzugsaktien erwerben verzichten auf dieses Stimmrecht. Im Gegenzug wird ihnen zumeist eine höhere Dividende gewährt. Des Weiteren können Aktien auch übertragen werden. Inhaberaktien laufen auf den jeweiligen Namen des Aktionärs und können leicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Namensaktien ist der Aktionär im Grundbuch des Unternehmens verzeichnet, hiezu zählen auch die sogenannten vinkulierten Namensaktien, bei denen die AG darüber entscheiden muss, ob sie übertragen werden dürfen oder nicht.

Wer mit Aktien handeln und spekulieren möchte, muss zunächst ein Depot bei einer Bank eröffnen, über das die jeweiligen Transaktionen ablaufen können. Diese Form der Geldanlage ist verlockend, da hohe Renditen winken. Ebenso ist jedoch ein hoher, bzw. vollständiger Verlust des eingesetzten Vermögens möglich. Von daher sollten Börsenneulinge zunächst eine gewisse Zeit den Markt sondieren, bevor sie investieren. Mit kleinen Summen, die nicht für die persönliche Existenz von Bedeutung sind, kann spekuliert werden. Es kann ratsam sein die Beratung durch Experten in Anspruch zu nehmen. In jedem Fall sollte ein Engagement an der Börse mit Vorsicht und Bedacht gewählt werden. Es empfiehlt sich das Vermögen auf unterschiedliche Anlageformen aufzuteilen.

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