Unternehmensbeteiligungen als Form der Geldanlage
Unternehmensbeteiligungen, bzw. Kapitalbeteiligungen sind Besitzanteile eines Anlegers an Unternehmen. Man kann zwischen verschiedenen Formen der Unternehmensbeteiligung unterscheiden. Bei einer Beteiligung an einer AG wird der Eigner des Kapitals klassisch zum Aktionär, investiert er in eine GmbH wird er zum Gesellschafter und bei einem Investment in eine Personengesellschaft zum Mitunternehmer.
Wer Geschäftsanteile erwirbt und zum Mitunternehmer wird, möchte in erster Linie an den Gewinnen des Unternehmens partizipieren. Allerdings steigt mit der Möglichkeit höhere Erträge zu erzielen auch das Risiko. Als Mitunternehmer trägt man die rechtliche Verantwortung. Je nach dem wie die Regelungen des Unternehmens im Insolvenzfall aussehen, beschränkt sich die Haftung auf den Wert der des Beteiligungskapitals, kann aber im schlimmsten Fall auf das gesamte Privatvermögen ausgeweitet werden.
Wer an der Unternehmensbeteiligung in dieser Form interessiert ist muss sich im Vorfeld genau über die Chancen und Risiken und die jeweiligen rechtlichen Grundlagen informieren, die von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ausfallen können. Es lohnt sich vor allem dann auf diesem Weg in Unternehmen zu investieren, wenn man bereit ist eine größere Summe einzusetzen und ein erhöhtes Risiko zu tragen. Für den Kleinanleger bietet sich eher die klassische Beteiligung in Form von Aktienpaketen an, da Aktien mit einem geringeren Risiko behaftet sind und im Falle eines Falles schneller und einfacher wieder zu veräußern sind.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin Start-up-Unternehmen zu unterstützen. Beim sogenannten Private-Equity Modell wird ein Fond gebildet, in den Interessenten einzahlen können, um Jungunternehmern Kapital zu verschaffen, dass sie mangels Sicherheiten nicht von Banken bekommen würden.